So nach und nach werden die Verträge zwischen Bund und Länder zum Kita Qualitätsgesetz unterschrieben. In Kürze auch in Hamburg.
Mit den Verträgen wird vereinbart wie die Gelder vom Bund verwendet werden.
Vorgaben seitens BMFSFJ: "Die Länder müssen diese Mittel überwiegend in die Handlungsfelder investieren, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte oder die Stärkung der Kita-Leitungen".
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „... Wir arbeiten auch bereits am nächsten Schritt: Gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen entwickeln wir derzeit Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards in der Kindertagesbetreuung.“
Unterschiede zwischen den Ländern
"... Trotz bundesweiter Verbesserungen bei Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bestehen weiterhin Unterschiede zwischen den Ländern. Daher empfiehlt die Evaluation, im Sinne der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung über bundesweite Qualitätsstandards im SGB VIII zu regeln".
Weitere Infos: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/verbesserung-von-qualitaet-und-teilhabe-in-der-kindertagesbetreuung-kabinett-beschliesst-zweiten-evaluationsbericht-zum-kita-qualitaets-und-teilhabeverbesserungsgesetz--228564 und den Bericht unter:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/228532/e277c994e4e58be8c31031f045eb58ef/zweiter-bericht-der-bundesregierung-zur-evaluation-des-kiqutg-data.pdf, sowie allgemein: