Am Montag, 19.03 ist der BEA zu Gast in der GBS der Grundschule Curslack- Neuengamme und freut sich auf einen interessanten Abend zum Thema Kinderschutz(Konzepte). Weitere Einzelheiten bitte der Einladung entnehmen.

Was ist Kinderschutz? Kinder- und Jugendarbeit ist von Freiwilligkeit, Offenheit, Ehrenamtlichkeit und geringen Machtgefällen geprägt. Kinderschutz unterliegt somit besonderen Herausforderungen. So bunt wie das Handlungsfeld, so verschieden sind die Herangehensweisen.

Gesetzlich ist der Kinderschutzauftrag für freie Träger in den §§ 1 Abs.3 und 8a des SGB VIII festgeschrieben. Nahezu grundsätzlich gilt, das Fachkräfte der freien Träger den Schutzauftrag erfüllen müssen. Freie Träger sind Institutionen, die zum Beispiel Kinderbetreuung oder andere Hilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche und ihren Familien anbieten.

Die gegenwärtige Kinderschutzdiskussion betrachtet Kinder vor allem als vor übergriffigen Tätern zu Schützende Objekte. Die vorhandenen Schutzkonzepte in den Angeboten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen dazu beitragen, dass Kinder vor Gewalt und Übergriffen geschützt werden. Deshalb ist eine transparente und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichen (Jugendamt) und freien Trägern von großer Bedeutung.